Du hast bereits Erfahrungen mit permanenten Verschönerungen der Haut mit Pigmenten und möchtest dein Angebot in deinem Studio erweitern? Dann ist unsere paraMED Ausbildung für bestehende Tätowierer*innen und PMU-Stylist*innen genau die richtige für dich!
Nach einer Brustoperation kann es passieren, dass Personen ihr Selbstbewusstsein verlieren und unsicher werden. Sobald der plastische Chirurg seine Arbeit abgeschlossen hat, können mit der paramedizinischen Pigmentierung erstaunliche Erfolge bei der Areolazeichnung erzielt werden: Durch gekonntes Schattieren der Haut kann man die Brustwarze künstlich darstellen. Sehr oft berichten Kund*innen darüber, wie verblüffend „echt“ das Ergebnis der Pigmentierung aussieht.
Nach Unfällen und Operationen entstehen Narben. Diese Narben können in der natürlichen Hautfarbe der Kundin/des Kunden durch „Einschattierung“ kaschiert werden. Aber auch bei einer Kiefer-Gaumenspaltung kann die Narbe mittels Pigmentierung korrigiert werden. Auch andere Narben am Körper können verschleiert werden. Bei der Mikropigmentierung wird das Collagen im Narbengewebe abgetragen. Durch den Einsatz von Farbe wird die Narbe unsichtbar gemacht.
Zum Beispiel bei Vitiligo, auch Flechte oder Weißfleckenkrankheit genannt ( betrifft etwa 0,5 bis 2% der Menschen weltweit). Diese Pigmentstörung ist bis heute nicht heilbar, doch kann man durch Einbringen von Farbe die Hautflecken ausgleichen.
Auch bei Transsexualität kann paramedizinische Pigmentierung zum Einsatz kommen. Bei Transmännern wird in dem meisten Fällen aus der Haut des Unterarms, wie auch Unterschenkel ein Penis in aufwendigen operativen Schritten rekonstruiert. Die Form entspricht nach dem Eingriff einem natürlichen Glied, die Farbe allerdings nicht. So ist es medizinischen Pigmentierer*innen möglich, auch hier unterstützend zu arbeiten.
Im Rahmen unserer Intensivpraxis führst du 2 bis 3 Pigmentierungen durch. Eine Profi-Trainerin/ ein Profi-Trainer ist dabei immer an deiner Seite und hilft beim Anwenden des erlernten Wissens.
In der Praxis kannst du selbst wählen, in welche Richtung du deinen Schwerpunkt lenken möchtest:
Bei dieser Ausbildung werden Dich voraussichtlich folgende Trainer begleiten: Werner Tometschek, Dr.techn. Christian Strasser.
Wir behalten uns vor, im Bedarfsfall einen Ersatzreferenten zu stellen.
€ 1.497,- netto
Perfektionsschulung paraMED für bestehende Permanent Make-up Artisten und Tätowierer / 3 Tage
Berufsbild / Tätigkeitsbereich:
Permanent Make-up Beratung
Abklärung möglicher Kontraindikationen
Beratung Heimpflege
Korrektes Vorzeichnen
Permanent Make-up: Areola, Narbenanpassung, Rekonstruktionen, Braue, Lid, Lippe ggf. optische
Haarbodenverdichtung
Professionelle Nachversorgung
Weitere Perfektionsbehandlungen
Zielgruppe:
Alle bestehenden Pigmentierer*innen und Tätowierer*innen, die die Techniken und Feinheiten der Paramedizin erlernen möchten.
Berufsberechtigung:
Positiv abgeschlossene Diplomausbildung lt. BGBL. II Nr. 139/2003
Unbescholtenheit
Körperliche, geistige und seelische Gesundheit sowie Hepatitis B Impfung
Vertrauenswürdigkeit
Kenntnisse der deutschen Sprache
Berufsausübung:
Dienstverhältnis mit passender Gewerbeberechtigung
Absolvierung der Arbeitsprobe zum Gewerbe: Kosmetik (Schönheitspflege) eingeschränkt auf
Permanent Make-up - paramedizinische Behandlungen (wie Areolapigmentierung,
Narbenbehandlung uvm).
Berufsbezeichnung
Paramedizinischer Permanent Make-up Artist
Ausbildung:
Erfolgt lt. BGBL. II Nr. 139/2003 und umfasst 30 UE
Zugangsvoraussetzung ist gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Pflichtschulabschluss und
Lebensalter von 16 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Vertiefungsausbildung im Bereich Permanent Make-up spezialisiert auf paramedizinische
Behandlungen in der Kleinstgruppe.
Rechtsgrundlagen:
Verordnung der Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik
(Schönheitspflege), BGBL. II Nr. 139/2003
Verordnung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 141/2003
Verordnung über die Änderung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 261/2008
Verordnung der Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende,
BGBL. II Nr. 262/2008
Details zu den Ausbildungsorten findest Du unter Kontakt/Standorte.
Bei Unklarheiten oder zusätzlichen Fragen zur Ausbildung Tätowieren paraMED für bestehende PMU-Stylisten und Tätowierer, kannst Du uns gerne per Telefon unter +43-316-6824700 oder E-Mail kontaktieren.
Gerne beraten wir Dich auch persönlich vor Ort in Graz, bitten jedoch um vorhergehende Terminvereinbarung.